|
Curriculum |
|
|
Voraussetzung für den Erwerb des Zertifikates Chelat-Diplom und Zulassung zum Prüfkurs
- Approbation als Arzt, nachgeweisen durch Vorlage der Approbationsurkunde
- 2-jährige klinische Ausbildung einschließlich AIP
- Nachweis der absolvierten Weiterbildung zur Chelat-Therapie
- Reanimationskurs oder Nachweis der Tätigkeit als Notarzt, Intensivmediziner, o.ä.
- Mitgliedschaft in der "Ärztegesellschaft für klinische Metalltoxikologie"
- Zur Aufrechterhaltung des Fertigkeitsnachweises der Chelat-Therapie ist alle zwei Jahre ein chelattherapeutischer Weiterbildungsnachweis von 8 Stunden vorgesehen
Als Nachweis der Weiterbildung zur Chelat Therapie werden gefordert:
24 Stunden Kursausbildung in 3 Kursen a 8 Stunden
- Kurs 1: Grundkurs EDTA-Chelat-Theraopie
- Kurs 2: Fortgeschrittenenkurs Metall-Toxíkologie
- Kurs 3: Prüfungskurs (Voraussetzungen: Kurse 1+2)
- 30 Stunden Kogressbesuch: In Baden-Baden, alternativ oder ergänzend Kurse der IBCMT
- Vorlage von 200 in der Praxis durchgeführten EDTA-Chelat-Therapien oder alternativ von 3 Chelat-Kasuistiken und 100 EDTA-Chelat-Therapien
- Bestandener Prüfungskurs
- Gesamtausbildungszeit mindestens zwei Jahre gerechnet vom Datum des ersten Kurses
Übergangsregelung:
Die neue Weiterbildungsordnung tritt am 01.01.2007 in Kraft. Ärztinnen und Ärzte, die bereits vor dem 01.01.2007 Mitglieder der Gesellschaft waren, müssen für die Zulassung zum Prüfungskurs mindestens die Bedingungen nach den Punkten 1., 2. und 5. erfüllen. |
|
|
|
|